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Direktversicherung
Die Generation, die jetzt arbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, wird sich durch die gesetzliche Altersrente ihren Lebensstandard künftig nicht mehr sichern können, denn aufgrund der demografischen Situation in Deutschland wird es immer weniger Beitragszahler geben, stattdessen immer mehr Leistungsempfänger. Bereits heute wurde das Renteneintrittsalter aus diesem Grund auf 67 Jahre angehoben – und damit ist nach Expertenmeinung auch bereits die Schmerzgrenze erreicht, denn es ist bereits heute nur noch einem Bruchteil der Arbeitnehmer möglich bis zum bisherigen Renteneintrittsalter von 65 Jahren zu arbeiten. Viele werden vorher berufsunfähig.
Aufgrund dieser ganzen Entwicklung wird es immer unerlässlicher, dass sich Arbeitnehmer – wenn vom Betrieb her möglich – sich durch eine betriebliche Altersvorsorge absichern und sich damit eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Eine betriebliche Altersvorsorge ist dabei kostengünstig und wird zudem auch noch steuerlich gefördert. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine entsprechende Betriebsrente.
Im Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge ist dabei seit 01. Januar 2002 gesetzlich vorgeschrieben, dass das Unternehmen hierzu den organisatorischen Aufwand übernehmen muss. Die Beitragszahlung wird dabei in der Regel aus Anteilen des Gehaltes bestritten.
Eine der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge ist dabei die Direktversicherung, die eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist.
Bei der Direktversicherung wird vom Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung, oder aber eine private Rentenversicherung für die Arbeitnehmer abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist damit der Begünstigte, der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Das Unternehmen verlagert dabei die Altersvorsorge auf eine Versicherungsgesellschaft. Der Arbeitgeber kann dadurch die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben voll abziehen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Beitragszahlung durch Entgeltumwandlungen vom Arbeitnehmer in die Direktversicherung eingezahlt wird.
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